AGB der Rockbridge Capital Management AG
Stand: April 2025 · Rockbridge Capital Management AG, Waidmannstr. 3, 60596 Frankfurt am Main
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Rockbridge Capital Management AG (nachfolgend „Rockbridge") und ihren Mandanten. Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, Rockbridge stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Rockbridge zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Rockbridge.
Der Umfang der von Rockbridge zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungs- oder Verwaltungsvertrag sowie den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Rockbridge erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach den anerkannten Regeln der Finanzbranche.
Rockbridge ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Mandanten für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Der Mandant ist verpflichtet, Rockbridge alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Änderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse, die für die Leistungserbringung relevant sind, sind Rockbridge unverzüglich mitzuteilen.
Der Mandant stellt sicher, dass alle von ihm übermittelten Daten und Informationen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
Rockbridge verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen über den Mandanten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Mandant hat ausdrücklich eingewilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
Die Vergütung für die Leistungen von Rockbridge richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Konditionen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Rockbridge haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Rockbridge oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rockbridge nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter www.rockbridgecapital.de/datenschutz abrufbar ist. Mit dem Abschluss eines Vertrages erklärt der Mandant sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Vertragserfüllung.
Die Laufzeit und die Kündigungsmodalitäten richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages. Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, können Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.